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Zuständigkeiten

Der Oberingenieurkreis I des kantonalen Tiefbauamtes hat die Federführung bei der Erarbeitung der notwendigen Grundlagen übernommen, welche zur Überwachung des Gletschersees, als Basis für die Notfallkonzepte und als Entscheidungsgrundlage für baulichen Schutzmassnahmen dienen. Der Oberingenieurkreis I koordiniert zudem die verschiedenen Tätigkeiten rund um den Gletschersee.

Die Planung und Umsetzung von baulichen Schutzmassnahmen ist Sache der Schwellenkorporation Grindelwald.

Die eigentliche Überwachung des Gletschersees, die Alarmierung und die Notfallplanung sind Sache des Gemeindeführungsorgans Grindelwald, respektive - bei grösseren Ereignissen und koordinativen Tätigkeiten - des Bezirksführungsorgan. In Grindelwald besteht ein separater Fachausschuss Alpine Gefahren, welcher u.a. die Situation am Gletschersee beurteilt und die notwendigen Massnahmen festlegt.

Auskünfte

Alle technischen Aspekte (Prozesse, Schutzbauten, Stollen, Baustelle usw.)

Oberingenieurkreis I, Nils Hählen, Tel. 033 225 10 77, nils.haehlen(at)bve.be.ch

Auskünfte zur aktuellen Gefahrenlage

Oberingenieurkreis I, Nils Hählen, Tel. 033 225 10 77

Alarmierung, Notfallplanung, Intervention

Gemeinde Grindelwald, Emanuel Schläppi, Tel. 033 854 14 14, gemeindepraesident(at)grindelwald.ch
Regierungsstatthalteramt, Walter Dietrich, Tel. 033 826 41 11, walter.dietrich(at)jgk.be.ch